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Bahnhof Ffm Airport

Definition des Begriffs "BAHNHOF"
Übernommen aus "Scheibenwischer (ARD)" vom 5.12.01
Weil die Klienten (Steuerzahler) des Bayrischen Finanzministeriums immer sagten: Sie verstünden nicht, was das FM zu sagen hat, sie verstünden immer "Bahnhof". Deshalb sagte das FM, es müsste geklärt werden, was man unter Bahnhof versteht.
Zitat Bayrisches Finanzministerium:
Nach bayrischem Verständnis gehört zum Kern des Bahnhofbegriffs jedenfalls eine Schienenanbindung. Traditionell ist auch ein regelmäßiges Anfahren durch schienengebundene Fahrzeuge mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf der dem Bahnhofsbereich zu zuordnenden Schienenstrecke einen Halt von mindestens der Dauer einzulegen, die es dem Abgangsort verlassenden Personen und Gütern ermöglicht, aus dem bzw. in das Schienenfahrzeug zu wechseln. Es würde die Arbeit erleichtern, wenn diese Anforderungen in dem verwendeten Bahnhofsbegriff wiedergefunden werden könnten.
Zitat Ende

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